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Ratgeber · Förderung

Digitalisierung:FörderunginSchleswig-Holstein.

Kleine Unternehmen in Schleswig-Holstein bekommen für Digitalisierungsprojekte einen Zuschuss von bis zu 40 Prozent, wenn sie den Antrag vor dem Projektstart stellen. Dieser Ratgeber erklärt, welches Programm im Oktober 2026 läuft, wer es nutzen kann, was gefördert wird und wie der Antrag bei der WTSH abläuft. Er ersetzt keine Förderberatung; verbindliche Auskunft gibt die WTSH.

Stand 14. Oktober 2026 · 9 Minuten Lesezeit

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WelcheFörderunges2026inSchleswig-Holsteingibt

Wer nach „Digitalbonus Schleswig-Holstein“ sucht, landet oft auf Seiten aus dem Jahr 2021. Der DigiBonus II war ein Programm für Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten und ist ausgelaufen. Seit 2023 läuft stattdessen die Förderung „Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen“, kurz DKU. Sie ist Teil des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027, wird aus Landesmitteln und EU-Mitteln finanziert und von der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) in Kiel bewilligt.

Die DKU-Förderung besteht aus zwei Modulen, die unabhängig voneinander beantragt werden können. Modul 1 fördert eine externe Beratung, die Ihre Geschäftsprozesse auf Digitalisierungspotenzial untersucht und in einem schriftlichen Bericht konkrete Lösungen empfiehlt. Modul 2 fördert die Umsetzung: Software, Hardware, externe Dienstleistungen und Schulungen. Die WTSH empfiehlt ausdrücklich, mit Modul 1 zu beginnen, verlangt es aber nicht.

Auf Bundesebene gibt es für kleine Digitalisierungsprojekte derzeit keinen vergleichbaren Zuschuss mehr. Das Programm „Digital Jetzt“ ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen, „go-digital“ wurde zum 31. Dezember 2024 eingestellt. Für Investitionen bleiben zinsgünstige Kredite, etwa über die KfW oder die Investitionsbank Schleswig-Holstein; das sind Darlehen, keine Zuschüsse, und sie sind hier nicht Thema.

Förderprogramme für Digitalisierung in Schleswig-Holstein, Stand Oktober 2026
ProgrammFür wenWas gefördert wirdZuschussStatus
DKU Modul 1: BeratungKleine Unternehmen in SH, unter 50 BeschäftigteExterne Digitalisierungsanalyse mit Bericht, Lösungsempfehlung und IT-SicherheitsanalyseBis 40 % bei Beraterkosten von 2.500 bis 20.000 Euro, Laufzeit bis 8 MonateAntragstellung offen, Richtlinie bis 30.06.2027
DKU Modul 2: UmsetzungKleine Unternehmen in SH, unter 50 BeschäftigteSoftware, Hardware mit Software, externe Dienstleistungen, SchulungenBis 40 % bei Ausgaben von 10.000 bis 200.000 Euro, Laufzeit bis 18 MonateAntragstellung offen, Richtlinie bis 30.06.2027
DigiBonus II Schleswig-HolsteinBetriebe unter 20 BeschäftigteDigitalisierungsvorhaben (2021)Nicht mehr relevantAusgelaufen, Nachfolger ist DKU
Digital Jetzt (Bund)Mittelstand bundesweitInvestitionen in DigitalisierungNicht mehr relevantAusgelaufen zum 31.12.2023
go-digital (Bund)Handwerk und KMU bundesweitBeratung und UmsetzungNicht mehr relevantEingestellt zum 31.12.2024

Die Zahlen stammen aus der Richtlinie Gl.Nr. 6602.19 (zuletzt geändert am 14. Februar 2024) und der WTSH-Programmseite. Verbindlich ist immer der aktuelle Richtlinientext.

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Werantragsberechtigtist

Die DKU-Förderung richtet sich an kleine Unternehmen nach der KMU-Definition der EU. Entscheidend sind drei Kriterien, die alle erfüllt sein müssen. Verbundene Unternehmen und Beteiligungen werden dabei mitgerechnet, deshalb lohnt sich ein genauer Blick, wenn Ihr Betrieb zu einer Gruppe gehört.

  • 01Weniger als 50 BeschäftigteGezählt werden Vollzeitäquivalente, nicht Köpfe. Ein Betrieb mit 55 Teilzeitkräften kann also unter der Grenze liegen.
  • 02Höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder BilanzsummeEs reicht, wenn einer der beiden Werte unter der Grenze liegt.
  • 03Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-HolsteinDas Vorhaben muss dieser Betriebsstätte zugutekommen. Ein Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb des Landes und einer Betriebsstätte etwa in Norderstedt kann in der Regel für diese Betriebsstätte beantragen; den Einzelfall klärt die WTSH.
  • 04Gewerbliche WirtschaftHandel, Handwerk, Dienstleistung, Gastronomie, Industrie. Ausgeschlossen sind Fischerei, Aquakultur und die landwirtschaftliche Primärerzeugung. Freie Berufe sollten ihre Zugehörigkeit vorab mit der WTSH klären.
  • 05De-minimis-SpielraumDer Zuschuss ist eine De-minimis-Beihilfe. Innerhalb von drei Jahren dürfen alle De-minimis-Beihilfen zusammen 300.000 Euro nicht übersteigen. Frühere Förderungen müssen Sie im Antrag angeben.

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Wasgefördertwirdundwasnicht

Im Beratungsmodul sind ausschließlich externe Beratungsleistungen förderfähig: durch Unternehmen, Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Beratung muss die bestehenden Abläufe analysieren, einen schriftlichen Bericht mit individuellen Empfehlungen liefern und eine Analyse der IT-Sicherheitsrisiken enthalten. Laufende Dienste wie Steuer- oder Rechtsberatung und Werbeleistungen sind nicht förderfähig.

Im Umsetzungsmodul ist der Rahmen deutlich weiter. Förderfähig sind Software als Lizenzkauf, als Miete (SaaS, höchstens 36 Monate) und Cloud-Speicher, Hardware in Verbindung mit Software, externe Dienstleistungen wie Installation, Migration, Hosting und Service für höchstens sechs Monate, Sicherheitsprüfungen, Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit sowie Schulungen Ihrer Mitarbeitenden durch externe Anbieter. Für eigenes Personal, das im Projekt mitarbeitet, gibt es eine Pauschale von 20 Prozent der direkten Kosten.

Eine individuell entwickelte Software, ein Kundenportal oder eine Schnittstelle zwischen Ihren Systemen sind externe Dienstleistungen und Software im Sinne der Richtlinie, wenn sie einen Geschäftsprozess digitalisieren. Bei Website und Online-Shop kommt es auf den Zweck an: Ein Shop mit Anbindung an Warenwirtschaft und Buchhaltung oder ein Portal, über das Kunden Aufträge und Dokumente abwickeln, digitalisiert einen Prozess. Eine reine Werbe-Website fällt unter Werbung und ist nicht förderfähig. Die WTSH führt eine Positiv- und Negativliste; im Zweifel entscheidet sie vor dem Antrag.

  • 01Nicht förderfähig: Standard-BüroausstattungOffice-Pakete, gewöhnliche PCs, Drucker und Telefone ohne Bezug zum Digitalisierungsvorhaben.
  • 02Nicht förderfähig: EigenentwicklungenHard- und Software, die Sie selbst herstellen. Externe Entwicklung durch eine Agentur ist dagegen förderfähig.
  • 03Nicht förderfähig: Ersatz und GebrauchtesReine Ersatzbeschaffungen und gebrauchte Geräte.
  • 04Nicht förderfähig: Wartung und MehrwertsteuerLaufende Wartung nach der Einführung und die Umsatzsteuer, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.
  • 05Nicht förderfähig: begonnene ProjekteAlles, was vor der Bewilligung beauftragt wurde. Ein unterschriebenes Angebot oder ein Vertrag gilt als Projektbeginn.

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SoläuftderAntrag

Der Antrag wird digital über das Serviceportal Schleswig-Holstein gestellt. Dafür brauchen Sie ein authentifiziertes Servicekonto Business und ein Elster-Organisationszertifikat; beides sollten Sie einige Wochen vor dem geplanten Antrag beantragen, weil die Einrichtung dauert. Für Modul 2 verlangt die WTSH zusätzlich eine Vorhabensbeschreibung, eine Kalkulation nach ihrer Vorlage und eine Scoringtabelle zu den Querschnittszielen des Landesprogramms.

  • 011. Vorhaben beschreibenWelcher Ablauf wird digitalisiert, was ist heute das Problem, was soll danach anders sein? Je konkreter die Beschreibung, desto schneller die Prüfung. Ein Beratungsbericht aus Modul 1 liefert genau diese Grundlage.
  • 022. Angebote einholenHolen Sie Angebote der Dienstleister ein, die Leistung, Umfang und Preis klar trennen. Die Angebote fließen in die Kalkulation ein. Unterschreiben Sie noch nichts.
  • 033. Antrag im Serviceportal stellenVorhabensbeschreibung, Kalkulation, Scoringtabelle, gegebenenfalls De-minimis-Bescheinigungen früherer Förderungen hochladen und absenden.
  • 044. Bewilligung abwartenErst mit dem Zuwendungsbescheid dürfen Sie beauftragen. Wie lange die Prüfung dauert, hängt von Vollständigkeit und Auslastung ab; fragen Sie bei der WTSH nach dem aktuellen Stand.
  • 055. Umsetzen und dokumentierenInnerhalb der Projektlaufzeit (8 Monate bei Beratung, 18 Monate bei Umsetzung) wird das Vorhaben umgesetzt. Rechnungen, Zahlungsbelege und Leistungsnachweise sammeln Sie von Anfang an.
  • 066. Verwendungsnachweis und AuszahlungNach Abschluss reichen Sie den Verwendungsnachweis ein. Der Zuschuss wird nach Prüfung ausgezahlt; Sie gehen also mit den vollen Kosten in Vorleistung.

Der häufigste Fehler: Der Auftrag wird erteilt, bevor der Bescheid da ist. Dann ist das gesamte Vorhaben nicht mehr förderfähig, auch nicht anteilig.

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BeispielefürförderfähigeProjekte

Die Richtlinie spricht von „niedrigschwelligen innovativen Digitalisierungsmaßnahmen“. Gemeint sind keine Forschungsprojekte, sondern Vorhaben, die in einem kleinen Betrieb einen echten Ablauf verändern. Aus unserer Arbeit mit Unternehmen in Kiel und Schleswig-Holstein sind das typische Fälle; ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, prüft die WTSH im Einzelfall.

  • 01Auftragsabwicklung statt Excel-ListenEine Fachanwendung, in der Angebote, Aufträge, Termine und Rechnungen zusammenlaufen und nicht mehr in getrennten Tabellen gepflegt werden. Modul 2; die vorherige Prozessanalyse passt in Modul 1.
  • 02Kundenportal mit Dokumenten und StatusKunden sehen Aufträge, laden Unterlagen hoch und erhalten Freigaben online, statt per Mail und Telefon nachzufragen. Modul 2 als externe Entwicklung mit Hosting in der Einführungsphase.
  • 03Schnittstelle zwischen ERP, Shop und BuchhaltungBestellungen, Lagerbestände und Belege werden automatisch abgeglichen; Doppelerfassung entfällt. Modul 2.
  • 04Online-Shop mit WarenwirtschaftEin Shop, der an Lager, Versand und Buchhaltung angebunden ist, digitalisiert den Verkaufsprozess. Modul 2; ein reiner Werbeauftritt zählt nicht.
  • 05KI-gestützte DokumentenerfassungEingangsrechnungen, Lieferscheine oder Formulare werden automatisch ausgelesen und ins System übertragen. Modul 2, oft in Kombination mit einer Schulung der Mitarbeitenden.
  • 06App für Außendienst und MontageErfassung vor Ort mit Fotos, Checklisten und Unterschrift, auch ohne Netz, mit Abgleich ins Büro. Modul 2 inklusive der Geräte, wenn sie für die App beschafft werden.

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Wasrxmdabeiübernimmt

Wir sind keine Fördermittelberatung und stellen keine Anträge in Ihrem Namen. Was wir übernehmen, ist der Teil, der im Antrag am meisten Arbeit macht: eine Projektbeschreibung, die den Ablauf und den Nutzen klar benennt, und ein Angebot, das Leistungen, Umfang und Kosten so aufschlüsselt, wie die Kalkulation der WTSH es verlangt. Das Erstgespräch dazu ist kostenlos, per Video oder bei Ihnen vor Ort in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster, Rendsburg und überall sonst in Schleswig-Holstein.

Beauftragt wird erst, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt. Bis dahin halten wir das Angebot und den Zeitplan offen; Sie gehen kein Risiko ein, falls der Antrag abgelehnt wird. Während der Umsetzung dokumentieren wir Leistungen und Meilensteine so, dass der Verwendungsnachweis am Ende aus vorhandenen Unterlagen besteht und nicht aus Erinnerungen.

Welche Art von Projekt bei Ihnen passt, hängt vom Ablauf ab, der Sie heute Zeit kostet. Einen Überblick über unsere Leistungen für Unternehmen im Land gibt die Seite zur IT-Agentur für Schleswig-Holstein; für konkrete Vorhaben finden Sie unter Software-Entwicklung Kiel, Webdesign Kiel und KI-Beratung Kiel, wie wir Fachanwendungen, Shops und KI-gestützte Abläufe umsetzen. Unser Ratgeber zu den Kosten der Software-Entwicklung erklärt außerdem, welche Faktoren den Aufwand bestimmen, bevor Sie eine Kalkulation einreichen.

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FristenundStand

Die Richtlinie zur Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (Gl.Nr. 6602.19) wurde am 20. April 2023 bekannt gemacht, zuletzt am 14. Februar 2024 geändert und gilt bis zum 30. Juni 2027. Eine Verlängerung ist möglich, aber nicht garantiert. Wer ein Vorhaben für 2026 oder 2027 plant, sollte den Antrag deshalb nicht auf das Ende der Laufzeit legen, zumal die Projektlaufzeit nach der Bewilligung beginnt.

Dieser Ratgeber gibt den Stand vom Oktober 2026 wieder. Quellen sind die Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de, Programmseite „Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027, Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen“) und die Programmseite der WTSH (wtsh.de, „Förderung Digitalisierung“) mit Richtlinie, Kalkulationsvorlage und Positiv- und Negativliste. Förderbedingungen ändern sich; prüfen Sie vor dem Antrag den aktuellen Text oder fragen Sie direkt bei der WTSH in Kiel nach. Dieser Text ist keine Rechts- oder Förderberatung.

Weg durch die Dünen an der Ostseeküste bei Hohwacht
Förderung für Betriebe in Schleswig-Holstein · Foto: admiratio / Unsplash

FAQ

FragenzurFörderung,kurzbeantwortet.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, wir antworten innerhalb eines Werktags.

Gibt es den Digitalbonus Schleswig-Holstein noch?

Nein. Der DigiBonus II aus dem Jahr 2021 richtete sich an Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten und ist ausgelaufen. Das aktuelle Programm ist die DKU-Förderung der WTSH mit bis zu 40 Prozent Zuschuss für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten.

Wird eine Website oder ein Online-Shop gefördert?

Wenn sie einen Geschäftsprozess digitalisieren, zum Beispiel ein Shop mit Anbindung an Warenwirtschaft und Buchhaltung oder ein Kundenportal, können sie im Umsetzungsmodul förderfähig sein. Eine reine Werbe-Website zählt als Werbung und wird nicht gefördert. Verbindlich entscheidet die WTSH anhand ihrer Positiv- und Negativliste.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, nicht rückzahlbar. Im Beratungsmodul müssen die Beraterkosten zwischen 2.500 und 20.000 Euro liegen, im Umsetzungsmodul die Ausgaben zwischen 10.000 und 200.000 Euro. Den Rest finanzieren Sie selbst und gehen bis zur Auszahlung in Vorleistung.

Kann ich den Antrag stellen, wenn das Projekt schon läuft?

Nein. Bereits begonnene Vorhaben werden nicht gefördert, und als Beginn gilt schon die vertragliche Bindung, also ein unterschriebenes Angebot. Erst Antrag, dann Bescheid, dann Auftrag.

Wer stellt den Antrag, die Agentur oder das Unternehmen?

Das Unternehmen, über sein Servicekonto Business im Serviceportal Schleswig-Holstein. Die Agentur liefert Projektbeschreibung und Angebot zu, kann den Antrag aber nicht für Sie einreichen. Wir bereiten unsere Unterlagen so auf, dass Sie sie direkt in die Kalkulation übernehmen können.

Wie lange dauert die Bewilligung?

Dafür gibt es keine veröffentlichte Frist. Die Dauer hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Auslastung der WTSH ab. Fragen Sie vor dem Antrag direkt dort nach und planen Sie den Projektstart erst nach dem Bescheid.

Gilt die Förderung auch, wenn der Dienstleister nicht aus Schleswig-Holstein kommt?

Die Richtlinie knüpft an den Sitz oder die Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens in Schleswig-Holstein an, nicht an den Sitz des Dienstleisters. Wir arbeiten ohnehin von Kiel aus und kommen für Kickoff und Abnahme zu Ihnen.

Was bedeutet De-minimis für meinen Antrag?

Der DKU-Zuschuss ist eine De-minimis-Beihilfe. Alle De-minimis-Beihilfen, die Ihr Unternehmen in drei Jahren erhält, dürfen zusammen 300.000 Euro nicht überschreiten. Frühere Bescheinigungen müssen Sie dem Antrag beilegen; die WTSH prüft den verbleibenden Spielraum.

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